1. Anmeldung, Vertragsabschluss Da wir ein Verein mit Sitz in Zürich sind, können nur Vereinsmitglieder mit uns segeln. Mit der Entgegennahme Deiner schriftlichen, telefonischen oder
persönlichen Anmeldung kommt zwischen Dir (Teilnehmer/in) und dem Verein Mare
Incognita (Veranstalter) in Zürich bzw zu 4-Oceans (Buchungsstelle) in Bern, ein Vertrag zustande.
Bei der Buchung eines
Hochseetörns sendet Dir unsere Buchungsstelle im Voraus per
E-Mail oder per Post ein Formular "Anmeldung für Hochseetörn",
welches Du bitte ausgefüllt und unterzeichnet an diese zurück mailst oder sendest.
Die Daten werden für die Erstellung der Crewlisten benötigt. Gleichzeitig erhälst Du separat, den Vereinsbeitrag von 50 chf, in Rechnung gestellt. Die Mitgliedschaft ist für 1 Jahr gültig. 2. Preise Bei nachträglicher Preiserhöhung oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei erheblichen Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern und dgl. können die Preise durch uns und unsere Buchungsstelle erhöht werden. Programm- und Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten. 3. Zahlung 3.1 Bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist pro Person eine Anzahlung fällig. Die Restzahlung hat bis 35 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 8 Wochen vor Reisebeginn, ist bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung der ganze Betrag fällig. 3.2 Werden wir oder die Buchungsstelle beauftragt zusätzlich zum gebuchten Törn oder Yachtcharter die Hin- und Rückreise oder allfällige Anschlussferien zu buchen, ist dies als kostenpflichtige Service-und Transport- oder Zusatzleistung zu betrachten. Alle Transport- (wie Flug, Zug, Fähre) und Zusatzleistungen (wie Hotel, Mietauto, Arrangements) werden nach der Buchung sofort in Rechnung gestellt. Wir treten in diesem Fall nur als Vermittler auf und es gelten ausnahmslos die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Transportgesellschaften bzw. Leistungsträger. 4. Annullation und Umbuchungen 4.1 Bei Annullationen/Umbuchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person, maximal jedoch CHF 120.- pro Auftrag. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch keine Versicherung gedeckt. 4.2 Es gelten die nachfolgenden Annullations- und Umbuchungsbedingungen. Zusätzlich verrechnen wir für Umtriebe eine Bearbeitungsgebühr gemäss Punkt 4.1. 4.3 Annullationsbedingungen für Segeltörns, welche durch uns veranstaltet werden: Bei einem Rücktritt von mehr als 60 Tagen vor Törnbeginn fallen keine Annullationsgebühren an, wir verrechnen aber eine Bearbeitungsgebühr gemäss Punkt 4.1.
Du hast die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Fall verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person, sowie den Differenzbetrag, falls die Ersatzperson die Reise nicht zum gleichen Preis antritt. Brichst Du die Reise vorzeitig ab, kann keine Rückerstattung gewährt werden. 4.4 Versicherung Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Annullationskostenversicherung, falls Du nicht bereits eine solche Versicherung besitzt. 4.5 Annullation durch uns Eine Annullation durch uns, mangels genügend Anmeldungen, hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Als kurzfristige Gründe einer Annullation durch uns bleiben vorbehalten, mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Schiffes oder eines geeigneten Ersatzschiffes, höhere Gewalt, Unruhen, Streik, sowie andere Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Bei der Annullation durch uns erhälst Du den Törnkostenbeitrag vollständig zurückbezahlt. Bei Abbruch des Törns vergüten wir Dir die nicht genutzten Tage. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. 5. "No-show" Wenn Du zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen solltest (No-show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden. 6. Beanstandungen Deine Beanstandungen und allfälligen Schadenersatzansprüche müssen spätestens vier Wochen nach Rückreise schriftlich geltend gemacht werden. Du bist verpflichtet, bereits während der Reise vor Ort vom Skipper, des Vereines Mare Incognita, eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Deine Beanstandung und deren Inhalt festhält. 7. Haftung Unsere Buchungsstelle ist lediglich Vermittler zwischen Dir und den in unserer Rechnung/Bestätigung erwähnten Leistungsträgern, deren allgemeine Vertragsbedingungen Vertragsbestandteil sind. Wir können für die richtige Erfüllung dieser Unternehmen nicht einstehen und haften weder bei Unfällen, Verletzungen, Verspätungen, sonstigen Unregelmässigkeiten noch beim Verlust des Gepäcks. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben und dass wir Dich bei einer gerechtfertigten Beschwerde unterstützen. 8. Reisedokumente Du bist für die Besorgung der nötigen Reisedokumente (wie Pass, Visa, Impfungen usw.) selbst verantwortlich. Auf der Rechnung/Bestätigung teilen wir Dir die Einreisebedingungen für Deine Destination mit. Bitte überprüfe diese gleich bei der Buchung Deine Reisedokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Im Moment ist für keine der publizierten Destinationen eine Schutzimpfung erforderlich. Wir empfehlen Dir jedoch Deine Starrkrampf-, Cholera- und Typhusimpfungen bei Deinem Hausarzt zu überprüfen. 9. Programmänderungen Das Reiseprogramm kann aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen erfahren (Unterkunft, Transportmittel, Dienstleistungs-träger und Zeiten). Unsere Buchungsstelle verpflichtet sich in einem solchen Fall, sich um gleichwertige Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen berechtigen zu keinen Schadenersatzforderungen ( auch nicht für Folgeschäden wie bsbw. Lohnausfall). 10. Schiffsordnung und ergänzende Bedingungen für Segeltörns mit Mare Incognita Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, besteht eine Schiffsordnung, die der Skipper zu Beginn des Törns erklären wird. Bitte befolge diese Anweisungen. Der Skipper hat Befehlsgewalt an Bord und ist verantwortlich für das Wohlbefinden aller Teilnehmer. Er trägt die Verantwortung für die Yacht, deren Zustand und deren Sicherheit sowie Seetauglichkeit. Verloren gegangenes Yachtinventar, Schäden am Yachtmobiliar und allfälligem Zusatzinventar (Bimini, Dinghi, Aussenborder) wird durch die Crew ersetzt. Für Defekte und Schäden, welche durch Missachtung der Anweisungen des Skippers oder durch Vorsätzlichkeit entstanden sind, haftet das jeweilige Crewmitglied. Der Skipper ist Dein Ansprechpartner für irgendwelche Probleme an Bord. Der oder die Skipper (es sind bei längeren Reisen oder anspruchsvollen Gebieten, jeweils Till und Wladimir an Bord) werden vollumfänglich durch die Bordkasse verpflegt. Zur Bordroutine gehören:
10.1. Du nimmst aktiv am Bordgeschehen teil Du nimmst nicht an einer Kreuzfahrt sondern an einem gemeinsamen, unter Umständen auch sportliches, Unternehmen unter Kostenbeteiligung teil und schliesst hiermit keinen Beförderungsvertrag ab. Du bist Crewmitglied und kein Passagier! Es wird die im Bordleben auf Yachten übliche Hilfe erwartet. Alle Crewmitglieder müssen nach Können und Vermögen notwendiges bei der Bordroutine und anderen gemeinschaftlichen Aufgaben erfüllen. Der Skipper (Schiffsführer) ist für das Schiff und für das Leben der ihm anvertrauten Crew verantwortlich und muss daher erwarten, dass seinen Anforderungen Folge geleistet wird. Jeden Törn erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Loyalität untereinander. 10.2. Besonderheiten einer Seereise Der Skipper legt nach Abstimmung mit den Törnteilnehmern, unter Berücksichtigung der herrschenden Wetterverhältnisse, sowie des Weiteren für die Festlegung der Fahrtroute massgebliche Umstände die Törnroute fest. Abweichungen der abgedruckten Reiseroute bedingt durch Flaute, Sturm, oder Nicht-Belastbarkeit der Crew begründen keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segelreise unvermeidbar sind. Kann die geplante Route aus den o.a. Gründen nicht eingehalten werden, setzt der Skipper die neue oder weitere Reiseroute fest. Mare Incognita wird sich nach Massgabe aller gegebenen Möglichkeiten dafür einsetzen, dass das Endziel der Reiseroute erreicht wird. Bei Segelreisen können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit ändern, wenn widrige Wetterverhältnisse, nötige Reparaturen oder andere unvorhersehbare Ereignisse zu einer Verzögerung führen. Derartige Verzögerungen begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers, es sei denn, es liegt ein nachweisbares Verschulden des Veranstalters vor. Im allgemeinen gilt immer: "safety first" 10.3. Risiko des Teilnehmers Alle Törnteilnehmer beteiligen sich am Törn und den damit in Zusammenhang stehenden Aktionen auf eigenes Risiko, sei es an Bord, im Wasser oder an Land. 10.4. Einsatzunfähigkeit von Yacht oder Skipper vor dem Törn Den Törnteilnehmern ist ohne jeden Regressanspruch eine Wartezeit von 24 Stunden zuzumuten. Bei Überziehung bis zu 48 Stunden besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Törngebühren. Von dieser Regelung ausgenommen sind Überführungstörns. Hier ist eine Wartezeit ohne Regressanspruch bis max. 72 Stunden zuzumuten. 10.5. Einsatzunfähigkeit von Yacht oder Skipper während dem Törn Sollte während dem Törn durch Sturm, Materialschäden oder aus anderen Gründen, die nicht auf die mangelnde Sorgfalt in Bezug auf Wartung, Instandhaltung durch den Verein Mare Incognita und deren Crew zurückzuführen ist, die Yacht oder der Skipper einsatzunfähig sein, ist dem Törnteilnehmer ein Aufenthalt bis zu 72 Stunden zuzumuten. Ist die Yacht oder der Skipper dann immer noch nicht einsatzfähig, wir die über 72 Stunden hinausgehende Zeit anteilsmässig von der Törngebühr erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 10.6 Meilenziele Bei einigen Törns ist in der Ausschreibung eine gewisse Anzahl Meilen angegeben, die erreicht werden soll (Meilenziel). Diese Meilenanzahl beruht auf den Erfahrungswerten vergangener Törns bei durchschnittlichen Bedingungen. Aufgrund der zahlreichen Unwägbarkeiten eines Hochsee-Törns können wir dieses Meilenziel aber nicht garantieren. Insbesondere aufgrund schwieriger Wind- und Wetterbedingungen, technischer Probleme, anderer unerwarteter Zwischenfälle oder ungünstiger Crew-Zusammensetzung werden allenfalls weniger Meilen erreicht. 10.7. Meilenbestätigung Auf den meisten Törns kann bei aktiver Teilnahme an Navigation und Manövern ein für den zur Erlangung des Schweizer Hochseeausweises nötiger Praxisnachweis ausgestellt werden (Meilenbestätigung). Es liegt in der Eigenverantwortung der Törnteilnehmer sich am Schluss des Törns darum zu bemühen vom Skipper eine solche Meilenbestätigung (Logbuchkopie oder Fahrtennachweis CCS) zu erhalten, falls Du eine solche benötigst. Eine nachträgliche Beschaffung der Meilenbestätigung durch die Skipper von Mare Incognita, kann nicht gewährleistet werden. 11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Unsere Beziehungen zu Dir unterliegen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Zürich. |